Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – 05. März 2021
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – 05. März 2021
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz »GEIG« regelt die Errichtung von und die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in zu errichtenden und bestehenden Gebäuden.
Für Wohngebäude ab 2021
»Bei Wohngebäuden, die über mehr als fünf Stellplätze verfügen, muss jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden.«
Für Nichtwohngebäude ab 2021
»Bei Nichtwohngebäuden, die über/mehr als sechs Stellplätze verfügen, muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.«
Quelle: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Abschnitt 3,§ 6-7 – GEIG mit Gültigkeit seit 25.03.2021.
Nichtwohngebäude ab 2025
»Ab 2025 muss zusätzlich jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen über mindestens einen Ladepunkt verfügen.«
Renovierung Nichtwohngebäude ab 2025
»Ab 2025 muss bei jeder Renovierung eines Nichtwohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt und jeder fünfte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestatt wird.«
Renovierung Wohngebäude ab 2025
»Ab 2025 muss bei Wohngebäuden, die über mehr als zehn Stellplätze verfügen, muss jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität und mindestens ein Stellplatz mit einem Ladepunkt ausgestattet werden.«
Quelle: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Abschnitt 3-4, GEIG mit Gültigkeit ab 01.01.2025.
Vorteile unserer Gesamtlösung
Mit einem Maßnahmenpaket von 6,3 Mrd. Euro will die Bundesregierung den Ausbau des Ladenetzes für Elektroautos vorantreiben. Das Ziel ist, ein flächendeckendes und nutzerfreundliches Ladenetz aus einer Million Ladepunkte bis zum Jahr 2030 aufzubauen. Von diesen öffentlich zugänglichen Ladepunkten waren in Deutschland im Jahr 2022 lediglich ca. 75.000 verfügbar.
Hinzu kommen Ladepunkte, die im halböffentlichen Bereich wie zum Beispiel auf Firmen- und Hotelparkplätzen ihren Bedarf finden. Für den prognostizierten Hochlauf der E-Mobilität ist es deshalb notwendig, dass die entsprechende Ladeinfrastruktur ausgebaut wird.
Mit dem Universellen Ladesäulen Fundament hat Hauff-Technik eine innovative Fundamentlösung für die Errichtung von Ladepunkten geschaffen, die sich für unterschiedliche Ladesäulen und Ladestelen eignet.
Mit unseren Lösungen können Sie auch im privaten Bereich eine Basis für Ihre E-Mobilität schaffen. Das Komplettsystem ETGAR eignet sich dafür, den Strom einfach und zuverlässig auf dem gesamten Grundstück zu verteilen. Dabei wird der Strom über die Hausausführung aus dem Gebäude geführt und mit einem Leerrohrsystem genau dorthin verlegt, wo er benötigt wird. Die ETGAR Fundament-Box dient als anschlussfertiges Fundamentsystem, mit der die Leerrohre verbunden werden. Auf der Fundament-Box lassen sich mit der ETGAR Trägerplatte verschiedene Endgeräte wie zum Beispiel eine Ladestele errichten.
Wir bieten verschiedene Lösungen für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur nach Ihrem Bedarf. Während unsere Fundamentlösung ULF den Ausbau im öffentlichen und halböffentlichen Bereich beschleunigt, bietet unser Komplettsystem ETGAR nicht nur die Möglichkeit eine Ladesäule zu errichten, sondern ganze Außenanlagen mit Strom zu versorgen.
Die Hausausführung ETGAR führt die elektrischen Leitungen vom Anschlussraum aus zu allen später mit Strom zu versorgenden Einrichtungen auf dem Grundstück und den zugehörigen Stellplätzen. Dabei erfüllt die Hausausführung alle Anforderungen der Gebäudeabdichtung – wie Gas- und Wasserdichtheit sowie Radonschutz.
Das Universelle Ladesäulen Fundament eignet sich zur schnellen und einfachen Errichtung einer Ladeinfrastruktur auf z.B. Parkplätzen. Durch sein geringes Gewicht gestalten sich Einbau und Montage besonders einfach. Es ist sowohl mit dem ETGAR System als auch mit anderen Leerrohrlösungen kombinier- und erweiterbar.
Schon bei der Planung des Gebäudes und seiner Park- und Stellplätze kann das Universelle Ladesäulen Fundament anschlussfertig eingebaut werden. Somit können nachträgliche Tiefbauarbeiten verhindert werden und die Errichtung einer Ladesäule ist auch nachträglich zu jeder Zeit unkompliziert möglich.
Wir unterstützen Sie schnell und zuverlässig bei der Planung Ihrer Ladeinfrastruktur.
Beantworten Sie einfach ein paar kurze Fragen wie z.B. ob es sich um ein neues oder bestehendes Gebäude handelt, wie viele Stellplätze geplant sind, etc. und Sie erhalten direkt die passenden Produkte und Ausschreibungstexte als Komplettpaket.